CarittaKoon236

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Interna aus der Privaten Krankenversicherung - stimmt das Rationalitaetsprinzip bei der Versorgung mit Arzneimitteln . Bei der kritischen Betrachtung, ob eine Arznei Erfolg versprechend zum Einsatz gebracht werden kann oder ob das nicht der Fall ist, ist es zunaechst alles andere als massgeblich, ob die Aufwendungen von der gesetzlichen oder privaten Versicherung uebernommen werden. Dieses ist schon eher von Stellenwert, wenn man die Urteilsfindung pro oder contra ein System treffen will und sich nach sehr massgeschneiderten Grundsaetzen ueber Suchworte wie per exemplum: priv krankenversicherung selbst im Internet erkundigt, bevor man die Praeferenz festlegt.

Selbst wenn sich ueberaus viele Praxibesucher ueber die "Zwei Klassen-Arztversorgung" beschweren, die lange auf einen Behandlungstermin bei Facharzt warten oder unverstaendlich lange im vollbesetzten Wartezimmer nicht gesetzlich sondern private versicherte Mitbuerger an sich vorbeiziehen beobachten, bewies bereits eine dieses Jahr publizierte wissenschaftliche Arbeit, dass es nicht nur bei der wirtschaftlichen Effizienz wie auch bei der Qualitaet der Versorgung in der Privaten Krankenkasse wenig erfreuliche Seiten gibt.


Es ist wie nicht anders zu erwarten derart, dass die Entscheidung pro oder contra eine Spezies der Absicherung im Gesundheitssystem nie und nimmer ausschliesslich darauf aufbaut, in welchem Umfang man nicht-verordnungspflichtige Remedien von der Versicherung erstattet erhaelt oder eben nicht.  Gleichwohl ist das Kontingent der Sorte an Mitteln bei Privatpatienten dramatisch groesser als bei den GKV Versicherten. 

Dieses ist noch keine Feststellung, die die Wirkmaechtigkeit verbuergt oder verurteilt.

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